Kaufnebenkosten und laufende Kosten

Die anfallenden Kosten, zuzüglich zu dem Kaufpreis, sind in Kaufnebenkosten und laufende Kosten zu unterteilen. Kaufnebenkosten sind Einmalzahlungen, die unmittelbar beim Erwerb zu zahlen sind. Diese teilen sich wie folgt auf:

  • Notarkosten und Anwaltskosten: ca. 3,5% des Kaufpreises
  • Grunderwerbsteuer: ca. 3% des Kaufpreises
  • Maklerkosten: Die Maklerkosten unterscheiden sich stark und sind schwer zu beziffern. Ist im Angebot keine klare Regelung mit dem Makler festgehalten, sprechen Sie diese Kosten mit dem Makler ab, damit Sie dies beim Erwerb berücksichtigen können.

Laufendende Kosten sind wiederkehrende Kosten, die monatlich oder jährlich zu leisten sind, solange man im Besitz der Immobilie ist. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • Strom und Wasser: Diese Kosten sind stark von dem Verbrauch abhängig. Sprechen Sie den Verkäufer der Immobilie vor dem Kauf an um diese Kosten abschätzen und kalkulieren zu können.
  • Grundsteuer: 0,2% vom Steuerwert der Immobilie (jährlich)
  • Kommunalgebühr: 0,15% vom Steuerwert der Immobilie (jährlich)