Welche Sicherheiten habe ich beim Erwerb?
Nach der notariellen Beurkundung sind Sie als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Dies bietet Ihnen die größtmögliche Sicherheit. Es gib ebenfalls die Möglichkeit, einen notariellen Vorvertrag zu beurkunden. Dies wird ähnlich wie eine Auflassungsvormerkung gehandhabt. Das heißt, dass das Grundstück von keiner anderen Person erworben werden kann, bis Sie die finale Beurkundung und die damit verbundene Umschreibung auf Sie veranlassen. Eine zusätzliche Sicherheit kann Ihnen ein Notaranderkonto geben. In diesem Fall zahlen Sie den Kaufpreis auf ein vom Notar eingerichtetes Konto ein. Nachdem das Grundstück beurkundet worden ist, leitet der Notar die Kaufpreissumme an den Verkäufer weiter. Kommt es zu keiner Beurkundung, bekommen Sie Ihr Geld erstattet. Diese Variante ist jedoch mit zusätzlichen Notarkosten für die Käuferpartei verbunden.