Wie läuft der Kaufprozess ab?
Sollten Sie grundsätzlich ein Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Bulgarien in Betracht ziehen, macht es sicherlich Sinn, sich persönlich vor Ort einen Überblick zu verschaffen. Ist die Kaufentscheidung getroffen, stehen unterschiedliche Vorgehensweisen zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit die Immobile bis zum Notartermin zu reservieren. Es hat den Vorteil, dass die Immobilie an keinen weiteren Kaufinteressenten während des Reservierungszeitraumes verkauft werden darf. Die Reservierung ist oft mit einer Reservierungsgebühr verbunden. Ist das Eigenkapital nachgewiesen, kann die notarielle Beurkundung stattfinden. In Bulgarien, anders als in Deutschland, muss kein Notartermin vereinbart werden (auch wenn es in einigen Fällen sicherlich Sinn macht). Sucht man einen Notar auf, und dieser hat Zeit, kann sofort beurkundet werden. Es können zweierlei Verträge beurkundet werden.
Beurkundung eines Vorvertrages: Ein Vorvertrag ist ähnlich wie eine Auflassungsvormerkung zu betrachten. Hierbei wird die Immobilie für den Zukünftigen Eigentümer ,,reserviert´´ und der Käufer wird im Grundbuch vorgemerkt. Rechtlicher Eigentümer bleibt bis zum endgültigen Notartermin der ursprüngliche Eigentümer. Diese Variante macht Sinn, wenn das Grundstück noch nicht auf den Käufer aufgrund vom Entwicklungsstatus umgeschrieben werden kann oder soll, bietet dem Käufer jedoch die größtmögliche Sicherheit.
Beurkundung eines Kaufvertrages: Hierbei wird der endgültige Kaufvertrag beurkundet und der Umschreibeprozess auf den Käufer anschließend vollzogen. Die Kaufpreiszahlungen werden in der Regel, sollte das Geld nicht auf ein Notaranderkonto eingezahlt worden sein, entweder kurz vor dem Beurkundungstermin, währen des Termins oder kurzfristig nach dem Beurkundungstermin geleistet. Eine Kaufpreiszahlungsverpflichtung erst nach der Fertigstellung der Fälligkeitsmitteilung seitens des Notars findet in Bulgarien keine Anwendung.